Urlaub mit Hund in Schweden - In unserem Ferienhaus in Schweden sind Hunde erlaubt!
Wer Urlaub mit seinem vierbeinigen Freund in Schweden machen will, hat es mitunter gar nicht so einfach. Im Gegensatz zu uns, sind Hund & Katz bei vielen anderen Vermietern nicht erlaubt. Obendrein gibt es noch einige Regeln die bei der "Einfuhr" von Hund und Katze nach Schweden zu beachten sind. Damit dabei nichts schief geht und dem Ferienhaus Urlaub mit Hund in Schweden nichts im Wege steht finden Sie hier ausführliche Informationen zum Thema. Hinweis: Zum Schutz von Wildtieren gilt in Schweden vom 1 März bis zum 20 August in Wald und Feld ein Leinenzwang für alle Hunde.
Alles auf einen Blick: Themenübersicht zum Urlaub mit Hund in Schweden
- Reisen mit Hund - Urlaub mit Hund - Was man beim Reisen mit Hunden beachten sollte!
- Fährüberfahrt mit Hund - Mit Hund über die Fähre zum Ferienhaus in Schweden.
Übersicht der Einfuhrbestimmungen von Hund & Katz nach Schweden
- ID-Kennzeichnung
- Tollwut Impfung
- Anschließender Tollwut Antikörper Test (Bluttprobe)
- Entwurmung durch Tierarzt gegen den Zwergbandwurm des Fuchses (frühestens 10 Tage vor Einfuhr)
- Heimtierpass mit Einträgen zu Impfungen, Bluttproben und Entwurmungen
- Zollanmeldung
Reisen mit Hund - Urlaub mit Hund - So fühlt sich Ihr Vierbeiner auf Reisen wohl!
Wer sich mit Hund auf längere Reisen begibt sollte folgende Punkte beachten um dem Hund die Reise so angenehm und sicher wie Möglich zu gestalten. Das gilt für Bahn und Fähre, aber insbesondere fürs Auto und ist damit auf der langen Reise zu unserem Ferienhaus in Schweden unabdingbar!
- Gewöhnen Sie ihren Hund Stück für Stück an längere Strecken in Fahrzeugen und belohnen Sie ihn mit einem anschließenden Spaziergang!
- Füttern Sie ihren Hund vor Abreise nur wenig; in den letzten 12 Stunden vor Abreise am besten gar nicht - das beugt Übelkeit und Erbrechen vor. Stattdessen sollten es viel frisches Wasser geben, so das auch gerade während der Reise der Körper des Hundes nicht überhitzt!
- Legen Sie während der Fahrt genügend Pausen ein; ideal alles 2 Stunden um dem Hund bei einem kleinen Spaziergang etwas Bewegung zu gönnen (unbedingt mit Leine z.B. wegen vorbeirasender Autos) und um ihn mit frischem Wasser zu versorgen.
- Setzen Sie den Hund nie dem Fahrwind aus z.B. beim sitzen am offenen Fenster. Dies kann leicht zu einer Bindehautentzündung führen!
- Sichern Sie den Hund z.B. während der Fahrt im Auto ausreichend d.h. entweder im abgetrennten Hinterraum oder mit einem speziellen Haltegurt auf dem Rücksitz. Die Sicherung im Auto ist Ihre Pflicht; Nichtbeachtung kann mit Bußgeld bestraft werden.
- Vergessen Sie nicht das Fahrzeug etwas abseits an einem schattigen Platz zu parken und das Fenster einen Spalt geöffnet zu lassen wenn Sie ihren Hund vorübergehend im Auto zurücklassen müssen!
Fährüberfahrt mit Hund - vor dem Ferienhaus Urlaub in Schweden
Vor dem Urlaub mit Hund im Ferienhaus in Schweden steht oft eine länger Fährüberfahrt an. Dabei sollte man beachten das alle Rederein Ihre eigenen Richtlinien in Sachen Fährüberfahrt mit Hund und Katz haben. Den Tieren zur liebe und weil die Autodecks bei den meisten Rederein während der ganzen Fährüberfahrt konsequent unzugänglich sind, ist der Verbleib von Haustieren im Fahrzeug meist nicht erlaubt. Anstelle dessen bieten die Rederein eine LIMITIERTE Anzahl an speziellen Haustiertransportboxen, Zwinger oder spezielle Kabinen für Urlauber mit Haustieren zur Miete an. In letzteren sogenannten "Haustierkabinen" wird der Halter gemeinsam mit Hund oder Katz untergebracht, was die Überfahrt für das Tier wesentlich angenehmer gestaltet. Kleinere Hundespaziergänge an Deck, um sich die Beine zu vertreten, sind nur angeleint und im Regelfall nur mit Maulkorb erlaubt. Nichtsdestotrotz ist auf einigen wenigen Routen der Haustiertransport nur im eigenen Fahrzeug möglich. In diesen Fällen sollte der Halter nach Absprache mit dem Fährpersonal in regelmäßigen Abständen Zugang zum Fahrzeug erhalten.Generell empfiehlt es sich also bei einem Urlaub mit Hund in Schweden auch die Reisroute und ggf. nötige Fährüberfahrten frühzeitig zu planen; sich rechtzeitig über bestehende Transportmöglichkeiten zu informieren und auch die damit verbundenen Extrakosten nicht aus dem Auge zu verlieren. Weitere Informationen zum Thema Fährrouten finden Sie im Menüpunkt Anreise im Abschnitt "Mit der Fähre nach Schweden".
ID-Kennzeichnung
Der Hund oder die Katze muss über eine Identitätskennzeichnung in Form einer deutlich lesbaren Tätowierung oder eines Mikrochips unter der Haut verfügen. Die dabei vergebene Identifikationsnummer des Tieres muss auf allen zum Tier gehörigen Dokumenten und dem Heimtierpass aufgeführt sein. Bei Verwendung des Mikrochips sollte darauf geachtet werden das dieser den ISO Standard 11784 oder 11785 erfüllt. Sollte der Chip diesen Standard NICHT erfüllen, muss der Hundehalter ein entsprechendes Lesegerät z.B. bei Grenzübertritt immer SELBST mitführen!Tollwut Impfung
In Schweden gibt es KEINE Tollwut! Dementsprechend versucht der schwedische Staat diese Krankheit mit strengen Regelungen auch weiterhin aus dem Land zu halten. Hunde und Katzen sollten dementsprechend mit einem Tollwut Impfstoff nach WHO-Standard gemäß der Empfehlungen des Impfstoffherstellers geimpft werden. Die Impfung muss durch den Tierarzt erfolgen - dieser weis auch mehr zum Thema. Die Grundimmunisierung gegen Tollwut erfolgt in Deutschland in der Regel wenn das Tier 3 Monate alt ist. Danach muss die Impfung in regelmäßigen Abständen durch den Tierarzt aufgefrischt werden. Alle Tollwut Impfungen müssen unbedingt in den Heimtierpass mit der ID-Nummer des Tieres eingetragen werden. Hat man alle Impfungen bzw. Auffrischungen ordnungsgemäß durchgeführt sollte das Tier in den meisten Fällen über einen ausreichenden Tollwutimpfschutz verfügen und den Tollwut Antikörpertest bestehen. Nichtsdestotrotz gibt es auch Ausnahmen, mehr dazu im nächsten Abschnitt.Tollwut Antikörper Test (Bluttprobe)
Um die Wirksamkeit der Tollwutimpfung und das Vorhandensein einer ausreichenden Menge von Tollwutantikörpern zu überprüfen muss sich jeder Hund und jede Katze die nach Schweden eingeführt werden soll einer Bluttprobe unterziehen. Diese wird vom Tierarzt im Heimatland durchgeführt, welcher das Blut des Tieres zu einem EU-Zugelassenen Labor sendet, wo diese einem Tollwutantikörpertest unterzogen wird. Eine Liste der durch die EU zugelassenen Labore finden Sie auf der Website des schwedischen Zentralamtes für Landwirtschaft www.sjv.se. Die Blutentnahme für den Antikörpertest sollte frühestens 120 Tage, maximal 365 Tage nach der letzten "Grundimpfung" erfolgen. Der Antikörpertest muss zeigen, dass das Tier über mehr als 0,5IE/ml Tollwut-Antikörper verfügt.
Bei einigen Hunden und Katzen können
mehrere Impfungen notwendig sein um die
geforderte Tollwut-Antikörpermenge zu
erreichen. Insbesondere folgende Tiere
zeigen häufiger eine reduzierte Fähigkeit
zur Bildung von Antikörpern: junge Hunde und
Katzen die jünger als 1 Jahr sind;
großrassige Hunde; Hunde die ein hartes
körperliches Ausbildungsprogramm durchlaufen
und Tiere die vor kurzem krank waren. Sollte
Ihr Haustier in eine dieser Kategorien
fallen empfiehlt das schwedische Zentralamt
für Landwirtschaft vorsorglich im Abstand
von einem Monat 2 mal zu impfen um die
Antikörperproduktion zu intensivieren. Dabei
muss man allerdings immer beachten das die
für den Schwedenurlaub nötige Blutprobe
frühestens 120 Tage nach der letzten Impfung
erfolgen darf! Dies macht eine frühzeitige
Planung der Vorbereitungen für den Urlaub
mit Hund in Schweden unabdingbar! Die
Vorbereitungen sollten mindestens ca. 5
Monate vor dem Urlaub in Schweden beginnen um eine
reibungslosen Ablauf zu gewährleisten
insofern nicht bereits ein noch gültiger
Tollwut-Antikörpertest für den Hund oder die
Katze vorhanden ist.
Um zu vermeiden das im Anschluss an eine erfolgreiche Grundimmunisierung - nachgewiesen durch Antikörpertest - nach jeder weiteren Impfung ein erneuter Bluttest durchgeführt werden muss ist es wichtig die Auffrischungsimpfung immer vor dem dafür vorgesehenen letzten Termin durchzuführen und dies lückenlos in den Heimtierpass einzutragen. Hält man sich an diese Vorgaben ist das Risiko minimal, dass das Tier je den Antikörperschutz verliert, wodurch auch
Entwurmung
Hunde und Katzen müssen sich frühestens 10 Tage vor der Einreise nach Schweden einer Wurmkur durch den Tierarzt gegen den Zwergbandwurm (Echinococcus spp.) mit einem dafür vorgesehenen Präparat unterziehen. Der Tierarzt trägt diese Entwurmung dann in den Heimtierpass ein um die Entwurmung zu bescheinigen. Dabei gilt je dichter die Entwurmung an der Anreise nach Schweden desto besser um das Risiko einer Neuinfektion nach der Entwurmung zu verringern.Heimtierpass
Wer innerhalb der EU mit Hund, Katze oder anderen Haustieren reisen will braucht dazu einen speziellen Pass - den Heimtierpass. Wer diesen für sein Tier noch nicht hat, kann diesen bei seinem Tierarzt bekommen. Die meisten deutschen Hundebesitzer haben den Pass jedoch bereits. Im Heimtierpass hält der Tierarzt die Identität des Tieres und viele weitere wichtige Angaben wie Entwurmungen, Impfungen, Blutproben und die entsprechenden Ergebnisse aus den Antikörpertests fest. Der Heimtierpass ist ggf. bei Ein- und Ausreise den Schwedischen Zollbehörden vorzulegen.Zollanmeldung
Laut den Zollbestimmungen muss man die Einfuhr von Tieren nach Schweden aus einem anderen Land bei Grenzübertritt IMMER melden. Dies ist nicht jedem bekannt und mag selbst für manch regelmäßigen Schwedenurlauber unbekannt sein, da dieser Punkt auf einigen weniger gut recherchierten Websites zum Thema und selbst in manchen Merkblättern vom schwedischen Zentralamt für Landwirtschaft, die in Kurzform verfasst worden sind, fehlt.Insgesamt gestaltet sich dieser Punkt teilweise komplizierter als erwartet, da man bei Grenzübertritt oft nicht einmal mehr einen Zollbeamten antrifft, weil man ja kaum noch kontrolliert wird. Von daher wird man durch die schwedischen Behörden aufgefordert selbstständig eine Zollstelle aufzusuchen und das Tier dort registrieren bzw. "scannen" zu lassen. Dies gilt auch wenn man das Land wieder verlässt!
Laut Auskunft des schwedischen Zollamtes rufen Sie zur Zollanmeldung je nach Reiseart am besten eine der folgenden Rufnummern an. Die Verständigung erfolgt voraussichtlich in Englisch; sollte es bei der Verständigung größere Probleme geben können Sie sich auch bei uns melden. Bitte beachten Sie dabei jedoch das wir Sie nur bei frühzeitig geplanten Anmeldungen unterstützen können!- Bei Anreise mit dem Auto oder der Fähre: mindestens 1 Stunde vor Ankunft in Schweden mit voraussichtlicher Ankunftszeit und Ankunftsort unter +46-(0)40-661 32 20 anmelden!
- Bei Anreise mit dem Flugzeug: mindestens 24h vor Ankunft in Schweden mit Ankunftszeit und Flugnummer unter +46-(0)8-456 66 20 anmelden!
Weitere Informationen zum Thema Urlaub mit Hund in Schweden im Ferienhaus
Alle Informationen auf dieser Seite gemäß dem Zentralamt für Landwirtschaft (Jordbruksverket). Weitere Informationen, wenn auch hauptsächlich in schwedisch, finden Sie auf der Website des Zentralamtes für Landwirtschaft www.sjv.se und auf der Website des schwedischen Zolls (Tullverket) www.tullverket.se oder in den folgenden Broschüren herausgegeben vom schwedischen Zentralamt für Landwirtschaft:
- Informationen zur Einfuhr von Hunden und Katzen nach Schweden - Langform [PDF, Deutsch, Stand Juli 2004]
- Information on the import of cats and dogs to Sweden - extended version [PDF, English, updated Mai 2008]
