Urlaub mit Hund in Schweden - In unserem blauen und roten Ferienhaus sind Hunde erlaubt!
Wer Urlaub mit seinem vierbeinigen Freund in Schweden machen will, hat es mitunter gar nicht so einfach. Im Gegensatz zu uns, sind Hund & Katz bei vielen anderen Vermietern nicht erlaubt. Obendrein gibt es noch einige Regeln die bei der "Einfuhr" von Hund und Katze nach Schweden zu beachten sind. Damit dabei nichts schief geht und dem Ferienhaus Urlaub mit Hund in Schweden nichts im Wege steht finden Sie hier ausführliche Informationen zum Thema. Hinweis: Zum Schutz von Wildtieren gilt in Schweden vom 1 März bis zum 20 August in Wald und Feld ein Leinenzwang für alle Hunde.
Alles auf einen Blick: Themenübersicht zum Urlaub mit Hund in Schweden
- Reisen mit Hund - Urlaub mit Hund - Was man beim Reisen mit Hunden beachten sollte!
- Fährüberfahrt mit Hund - Mit Hund über die Fähre zum Ferienhaus in Schweden.
Übersicht der Einfuhrbestimmungen von Hund & Katz nach Schweden
- ID-Kennzeichnung
- Tollwut Impfung
Anschließender Tollwut Antikörper Test(Blutprobe)- Ab 01.01.2012 nicht mehr notwendigEntwurmung durch Tierarzt gegen den Zwergbandwurm des Fuchses- Ab 01.01.2012 nicht mehr notwendig- Heimtierpass mit Einträgen zu Impfungen etc.
- Zollanmeldung
Reisen mit Hund - Urlaub mit Hund - So fühlt sich Ihr Vierbeiner auf Reisen wohl!
Wer sich mit Hund auf längere Reisen begibt sollte folgende Punkte beachten um dem Hund die Reise so angenehm und sicher wie Möglich zu gestalten. Das gilt für Bahn und Fähre, aber insbesondere fürs Auto und ist damit auf der langen Reise zu unserem Ferienhaus in Schweden unabdingbar!
- Gewöhnen Sie ihren Hund Stück für Stück an längere Strecken in Fahrzeugen und belohnen Sie ihn mit einem anschließenden Spaziergang!
- Füttern Sie ihren Hund vor Abreise nur wenig; in den letzten 12 Stunden vor Abreise am besten gar nicht - das beugt Übelkeit und Erbrechen vor. Stattdessen sollten es viel frisches Wasser geben, so das auch gerade während der Reise der Körper des Hundes nicht überhitzt!
- Legen Sie während der Fahrt genügend Pausen ein; ideal alles 2 Stunden um dem Hund bei einem kleinen Spaziergang etwas Bewegung zu gönnen (unbedingt mit Leine z.B. wegen vorbeirasender Autos) und um ihn mit frischem Wasser zu versorgen.
- Setzen Sie den Hund nie dem Fahrwind aus z.B. beim sitzen am offenen Fenster. Dies kann leicht zu einer Bindehautentzündung führen!
- Sichern Sie den Hund z.B. während der Fahrt im Auto ausreichend d.h. entweder im abgetrennten Hinterraum oder mit einem speziellen Haltegurt auf dem Rücksitz. Die Sicherung im Auto ist Ihre Pflicht; Nichtbeachtung kann mit Bußgeld bestraft werden.
- Vergessen Sie nicht das Fahrzeug etwas abseits an einem schattigen Platz zu parken und das Fenster einen Spalt geöffnet zu lassen wenn Sie ihren Hund vorübergehend im Auto zurücklassen müssen!
Fährüberfahrt mit Hund - vor dem Ferienhaus Urlaub in Schweden
Vor dem Urlaub mit Hund im Ferienhaus in Schweden steht oft eine länger Fährüberfahrt an. Dabei sollte man beachten das alle Redereien Ihre eigenen Richtlinien in Sachen Fährüberfahrt mit Hund und Katz haben. Den Tieren zur liebe und weil die Autodecks bei den meisten Redereien während der ganzen Fährüberfahrt konsequent unzugänglich sind, ist der Verbleib von Haustieren im Fahrzeug meist nicht erlaubt. Anstelle dessen bieten die Redereien eine LIMITIERTE Anzahl an speziellen Haustiertransportboxen, Zwinger oder spezielle Kabinen für Urlauber mit Haustieren zur Miete an. In letzteren sogenannten "Haustierkabinen" wird der Halter gemeinsam mit Hund oder Katz untergebracht, was die Überfahrt für das Tier wesentlich angenehmer gestaltet. Kleinere Hundespaziergänge an Deck, um sich die Beine zu vertreten, sind nur angeleint und im Regelfall nur mit Maulkorb erlaubt. Nichtsdestotrotz ist auf einigen wenigen Routen der Haustiertransport nur im eigenen Fahrzeug möglich. In diesen Fällen sollte der Halter nach Absprache mit dem Fährpersonal in regelmäßigen Abständen Zugang zum Fahrzeug erhalten.Generell empfiehlt es sich also bei einem Urlaub mit Hund in Schweden auch die Reisroute und ggf. nötige Fährüberfahrten frühzeitig zu planen; sich rechtzeitig über bestehende Transportmöglichkeiten zu informieren und auch die damit verbundenen Extrakosten nicht aus dem Auge zu verlieren. Weitere Informationen zum Thema Fährrouten finden Sie im Menüpunkt Anreise im Abschnitt "Mit der Fähre nach Schweden".
ID-Kennzeichnung
Der Hund oder die Katze muss über eine Identitätskennzeichnung in Form eines Mikrochips unter der Haut oder eine deutlich lesbare Tätowierung verfügen. Tätowierung gelten nur wenn diese vor dem 03.07.2011 erfolgt sind und ein Heimtierpass vorliegt in den das Datum der Tätowierung eingetragen ist. Die dabei vergebene Identifikationsnummer des Tieres muss auf allen zum Tier gehörigen Dokumenten und dem Heimtierpass aufgeführt sein. Bei Verwendung des Mikrochips sollte darauf geachtet werden das dieser den ISO Standard 11784 oder 11785 erfüllt. Sollte der Chip diesen Standard NICHT erfüllen, muss der Hundehalter ein entsprechendes Lesegerät z.B. bei Grenzübertritt immer SELBST mitführen!Tollwut Impfung
In Schweden gibt es KEINE Tollwut! Dementsprechend versucht der schwedische Staat diese Krankheit mit strengen Regelungen aus dem Land zu halten. Hunde und Katzen sollten somit mit einem Tollwut Impfstoff nach WHO-Standard gemäß der Empfehlungen des Impfstoffherstellers geimpft werden. Die Impfung muss durch den Tierarzt erfolgen - dieser weis auch mehr zum Thema. Für eine Grundimmunisierung gegen Tollwut, die für Reisen nach Schweden gültig ist, muss das Tier mindestens 90 Tage alt sein, ansonsten muss die Impfung wiederholt werden sobald das Tier älter als 90 Tage ist. Nach der Grundimmunisierung müssen mehr als 21 Tage vergehen bevor das Tier nach Schweden einreisen darf. Sollten laut Impfstoff-hersteller 2 Impfungen für die Grundimmunisierung erforderlich sein, zählen die mehr 21 Tage ab dem Tag der zweiten Impfung. In den Folgejahren muss die Impfung in regelmäßigen Abständen durch den Tierarzt aufgefrischt werden, wobei es nach Aufrischungsimpfungen keine 21 Tägige Wartefrist gibt wenn diese innerhalb des vom Hersteller angegebenen Zeitraumes erfolgen. Alle Tollwut Impfungen müssen unbedingt in den Heimtierpass mit der ID-Nummer des Tieres eingetragen werden.Tollwut Antikörper Test (Blutprobe) - Ab 01.01.2012 nicht mehr erforderlich.
Um zu vermeiden das im Anschluss an eine erfolgreiche Grundimmunisierung - nachgewiesen durch Antikörpertest - nach jeder weiteren Impfung ein erneuter Bluttest durchgeführt werden muss ist es wichtig die Auffrischungsimpfung immer vor dem dafür vorgesehenen letzten Termin durchzuführen und dies lückenlos in den Heimtierpass einzutragen. Hält man sich an diese Vorgaben ist das Risiko minimal, dass das Tier je den Antikörperschutz verliert, wodurch auch
Entwurmung - Ab 01.01.2012 nicht mehr erforderlich.
Heimtierpass
Wer innerhalb der EU mit Hund, Katze oder anderen Haustieren reisen will braucht dazu einen speziellen Pass - den Heimtierpass. Wer diesen für sein Tier noch nicht hat, kann diesen bei seinem Tierarzt bekommen. Die meisten deutschen Hundebesitzer haben den Pass jedoch bereits. Im Heimtierpass hält der Tierarzt die Identität des Tieres und viele weitere wichtige Angaben wie z.B. Impfungen fest. Der Heimtierpass ist ggf. bei Ein- und Ausreise den Schwedischen Zollbehörden vorzulegen.Zollanmeldung
Laut den Zollbestimmungen muss man die Einfuhr von Tieren nach Schweden aus einem anderen Land bei Grenzübertritt IMMER melden. Dies ist nicht jedem bekannt und mag selbst für manch regelmäßigen Schwedenurlauber unbekannt sein, da dieser Punkt auf einigen weniger gut recherchierten Websites zum Thema und selbst in manchen Merkblättern vom schwedischen Zentralamt für Landwirtschaft, die in Kurzform verfasst worden sind, fehlt.Insgesamt gestaltet sich dieser Punkt teilweise komplizierter als erwartet, da man bei Grenzübertritt oft nicht einmal mehr einen Zollbeamten antrifft, weil man ja kaum noch kontrolliert wird. Von daher wird man durch die schwedischen Behörden aufgefordert selbstständig eine Zollstelle aufzusuchen und das Tier dort registrieren bzw. "scannen" zu lassen. Dies gilt auch wenn man das Land wieder verlässt!
Laut Auskunft des schwedischen Zollamtes rufen Sie zur Zollanmeldung je nach Reiseart am besten eine der folgenden Rufnummern an. Die Verständigung erfolgt voraussichtlich in Englisch; sollte es bei der Verständigung größere Probleme geben können Sie sich auch bei uns melden. Bitte beachten Sie dabei jedoch das wir Sie nur bei frühzeitig geplanten Anmeldungen unterstützen können!- Bei Anreise mit dem Auto oder der Fähre: mindestens 1 Stunde vor Ankunft in Schweden mit voraussichtlicher Ankunftszeit und Ankunftsort unter +46-(0)40-661 32 20 anmelden!
- Bei Anreise mit dem Flugzeug: mindestens 24h vor Ankunft in Schweden mit Ankunftszeit und Flugnummer unter +46-(0)8-456 66 20 anmelden!
Weitere Informationen zum Thema Urlaub mit Hund in Schweden im Ferienhaus
Alle Informationen auf dieser Seite gemäß dem Zentralamt für Landwirtschaft (Jordbruksverket). Weitere Informationen, wenn auch hauptsächlich in schwedisch, finden Sie auf der Website des Zentralamtes für Landwirtschaft www.sjv.se und auf der Website des schwedischen Zolls (Tullverket) www.tullverket.se.
Hinweis: Die hier zur Verfügung gestellten Informationen sind sorgfältig recherchiert. Eine Haftung für deren Richtigkeit ist dennoch ausgeschlossen! Sollten Sie der Meinung sein, dass einige dieser Informationen falsch oder veraltet sind, würden wir uns sehr über einen kurzen Hinweis über das Kontaktformular oder via E-Mail freuen!
